Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV)

Wir können die elektronische Abfallnachweisführung in allen Verfahrensrollen für Sie übernehmen

Das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ist das seit dem 1. April 2010 rechtlich zwingend vorgeschriebene Verfahren zur Abfallnachweisführung für gefährliche Abfälle gemäß der Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (NachwV). Das eANV umfasst neben der elektronischen Registerführung sämtliche Dokumente der Nachweis- und Verbleibskontrolle, bedeutet also insbesondere die Erstellung eines elektronischen Entsorgungsnachweises und der entsprechenden elektronischen Begleitscheine mit der entsprechenden qulifizierten elektronischen Signatur. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat hierzu einen Leitfaden veröffentlicht (s.u.).

Wir, die RetroLith GmbH, nehmen an dem elektronischen Abfallnachweisverfahren über das eANVportal® der Axians eWASTE teil  als ERZEUGER und ENTSORGER sowie als Händler & Makler (Betriebsnummer H08400383 / 5) gemäß § 28 Abs. 1 der Nachweisverordnung.