Am 1. August 2017 trat die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) in Kraft. Am 1. Januar 2019 traten die neuen Regelungen des § 4 Abs. 2, § 6 Absatz 1 und Abs. 3 bis 6 der neuen GewAbfV in Kraft. Die neue GewAbfV enthält Anforderungen sowohl für gewerbliche Abfallerzeuger als auch für Abfallentsorger, d.h. Betreiber von Vorbehandlungs- und Aufbereitungsanlagen und umfasst wie bisher den Umgang mit gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen.
Eine sehr gute Zusammenfassung der Änderungen, erweiterten Dokumentationspflichten etc. findet sich unter folgendem Link der IHK Karlsruhe: https://www.karlsruhe.ihk.de/innovation/umwelt/Abfall/Kreislaufwirtschaftsgesetz/Die-novellierte-Gewerbeabfallverordnung–Neue-Vorgaben-fuer/3717724